Gericht lehnt Antrag gegen Affenpocken-Quarantäne ab

ProzessDüsseldorf (dpa)Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Anordnung einer dreiwöchigen Quarantäne für den Mitbewohner eines an Affenpocken erkrankten Mannes für zulässig erklärt. Das Gericht stellte sich damit am Mittwoch hinter eine entsprechende Entscheidung das Düsseldorfer Gesundheitsamtes (Az.: 29 L 1677/22).Von dpa10.8.2023, 16:01 Mittwoch, 10.08.2023, 16:01 UhrDer Betroffene hatte einen Eilantrag gegen die Quarantäne-Anordnung mit der Begründung gestellt, er habe sich zwischenzeitlich gegen Affenpocken impfen lassen.